Mitarbeiterbefragungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Hörgeschädigten Das Inhouse-Projekt an der Ruhr-Universität Bochum
Das Inhouse-Projekt der Ruhr-Universität Bochum gehört zum EQUAL-Projekt „Bessere Ausbildungs- und Arbeitsplatzchancen für hörgeschädigte Jugendliche“. Es hat das Ziel, die berufliche Integration hörgeschädigter Mitarbeiter/Innen an ihrem Arbeitsplatz zu verbessern.
In einzelnen Werkstätten der Universität wurden die Arbeitsplatzbedingungen für hörgeschädigte Mitarbeiter und Auszubildende untersucht. Werkstattleiter und Mitarbeiter wurden gefragt, wie sie den Einstieg ihrer hörgeschädigten Arbeitskollegen ins Berufsleben erlebt haben und wie die gemeinsame Zusammenarbeit läuft. Die hörgeschädigten Beschäftigten selbst wurden ebenfalls nach ihren Erfahrungen im Berufsalltag befragt.
Bei der Mitarbeiterbefragung kam heraus, dass Die berufliche Integration der hörgeschädigten Mitarbeiter in den Werkstätten der Ruhr-Universität Bochum weitestgehend als gelungen angesehen werden kann. Die Zusammenarbeit zwischen hörgeschädigten und hörenden Mitarbeitern/Innen ist positiv. Die Integration der Hörgeschädigten verlief ohne Probleme. Unter allen Mitarbeitern besteht ein normaler Umgang. Anfänglich kannten die meisten hörenden Arbeitskollegen noch nicht alle wichtigen Verhaltensregeln, auf die man bei der Kommunikation mit Hörgeschädigten zu achten hat. Die Mitarbeiter haben die wichtigsten Regeln schrittweise durch Nachfragen bei den hörgeschädigten Kollegen gelernt und es nach dem Motto „learning by doing“ einfach ausprobiert.
Vorgesetzte und Kollegen nannten eine Reihe positiver Eigenschaften der Hörgeschädigten, wie eine hohe Konzentrationsfähigkeit, Hilfsbereitschaft und Eifer. Besonders betont wurde, dass die Hörgeschädigten sehr gute Arbeit leisten.
Obwohl bereits vieles gut läuft, gibt es trotzdem einige Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Hier nur einige Beispiele:
Um die Zusammenarbeit zwischen hörenden und hörgeschädigten Mitarbeitern weiter zu verbessern, wird empfohlen sog. Kollegenseminare zu besuchen. Damit die hörgeschädigten Mitarbeiter immer gut informiert sind, bietet es sich an, eine Bezugsperson zu ernennen. Auf diese Weise ist geregelt, dass die Bezugsperson wichtige Neuigkeiten und Änderungen an die hörgeschädigte Person weitergibt. Der Hörgeschädigte selbst kann sich z.B. bei Schwierigkeiten oder Fragen immer an die gleiche Person wenden.
Der Aussage der Vorgesetzten zufolge, besteht für Arbeitgeber noch immer eine Hemmschwelle, behinderte Auszubildende oder Mitarbeiter einzustellen. Viele Arbeitgeber wüssten nicht, welche Möglichkeiten es gibt, (finanzielle) Unterstützung zu bekommen. Ihnen fehlt oft die Erfahrung mit behinderten, insbesondere mit hörgeschädigten Beschäftigten. Hier ist es gut, wenn die Hörgeschädigten sich selber über mögliche Hilfen und Förderungen informieren und eigeninitiativ ihren Vorgesetzten aufklären können.